AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.  Beratungsdienstleistungen

Meine Beratungsdienstleistungen erbringe ich mit dem Schwerpunkt Betrieblicher Datenschutz und Mitbestimmung.

Beispiele hierfür sind:

Aufnahme und Analyse von Ist-Prozessen im Datenschutz sowie von relevanten vorgelagerten Prozessen

  • Analyse von relevanten Systemabläufen und Systemeinstellungen
  • Identifizierung von Schwachpunkten, Fehlermöglichkeiten und Optimierungspotentialen
  • Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen im Sinne von Soll-Prozessen und Soll-Design im Hinblick auf die Umsetzung der DS-GVO
  • Ausarbeitung von Umsetzungsmaßnahmen sowie Begleitung bei der Implementierung dieser Maßnahmen
  • Aufbau des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
  • Anpassung bzw. Neugestaltung notwendiger Betriebsvereinbarungen
  • Schulung von Mitarbeitern und Führungskräften
  • Dokumentation der betrieblichen Regelungen zum Datenschutz in Prozessbeschreibungen, Verfahrensanweisungen, Arbeitsanweisungen, Schulungsunterlagen o.ä.
  • Aufbau von Know-how der/des zukünftigen internen Datenschutzbeauftragten des Auftraggebers mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme der Beauftragtenfunktion.
  • Unterstützung und Coaching bei den anstehenden Aufgaben und Projekten
  • Unterstützung bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und BDSG (n.F.)

Ich führe keine Rechts- und/oder Steuerberatung durch. Bei Bedarf sind Kunden angewiesen, einen Rechtsanwalt und/oder Steuerberater zu konsultieren.

2. Leistungszeitraum

Die Beratungstätigkeit beginnt mit der Beauftragung durch den Auftraggeber.

Eine konkrete Stundenzahl oder eine feste Vertragsdauer werden nicht vereinbart, Zeitraum und Umfang des Beratungsprojektes richten sich nach den Anforderungen des Auftraggebers und der Verfügbarkeit des Auftragnehmers.

Die Beratungstage im Hause des Auftraggebers werden entsprechend der internen Ressourcen des Auftraggebers vereinbart, wobei gemeinsam von einer flexiblen, den Bedürfnissen der Vertragspartner angepassten Zeitplanung ausgegangen wird. Geeignete Anteile des vereinbarten Leistungsumfanges kann der Auftragnehmer nach Absprache auch außerhalb der Betriebsstätte erbringen. Der Auftragnehmer ist insofern grundsätzlich frei in der zeitlichen und örtlichen Gestaltung. Eine Ausschließlichkeitsklausel wird nicht vereinbart.

3. Mitwirkungsleistungen

Seitens des Auftraggebers werden sachkundige und erforderlichenfalls entscheidungsbefugte Mitarbeiter als Ansprechpartner sowie die erforderlichen Unterlagen entsprechend den Projekterfordernissen rechtzeitig zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber kann einen Mitarbeiter benennen, der für die Dauer des Projekts als Ansprechpartner zur Verfügung steht.

Der Auftraggeber ist für die zeitgerechte und qualitativ sowie quantitativ adäquate Bereitstellung der für das Projekt notwendigen Ressourcen verantwortlich. Der guten Ordnung halber weist der Auftragnehmer darauf hin, dass sich Verzögerungen bei der Projektdurchführung ergeben können, wenn die notwendige Unterstützung durch die Mitarbeiter der Gesellschaft nicht erbracht werden kann.

4. Vergütungsanspruch

Die erbrachten Beratungsdienstleistungen werden nach Zeitaufwand abgerechnet. Sofern keine andere Vergütung vereinbart wird, beträgt der Stundensatz 250,00 Euro netto, ein ganzer Beratungstag wird mit maximal 8 Stunden abgerechnet. Ich bin als freiberuflicher Kleinunternehmer in Sinne des § 19 UstG tätig, weshalb die Rechnungen ohne ausgewiesene Umsatzsteuer erstellt werden.

Übernachtungskosten und Auslagen in nachgewiesener Höhe sowie Spesen gemäß den steuerlich anerkannten Sätzen sowie Fahrtkosten i.H.v. 0,75 Euro je gefahrenem Kilometer werden in Rechnung gestellt.

Die Vergütung wird zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung innerhalb von 28 Tagen fällig. Die Rechnungen werden nicht monatlich, sondern in angemessenen zusammengezogenen Zeiträumen erstellt.

5. Haftung

Ich erbringe meine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen und professionellen Dienstleistungsunternehmers i.S.d. § 611 BGB und hafte nicht für den wirtschaftlichen Erfolg von Beratungsleistungen und empfohlenen Maßnahmen.